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Nachweis für Sportschützen
Mit dem neuen Waffengesetz, das am 15.08.2019 in Kraft getreten ist, wurden strengere Regeln für den Erwerb bestimmter Waffen eingeführt. Von besonderer Bedeutung ist der Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens, nach Art. 28d Abs. 2 und 3 WG, der nun erstmals nach fünf Jahren für Waffen mit einer kleinen Ausnahmebewilligung erbracht werden muss.